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   VG Ansbach, 28.05.2020 - AN 5 K 18.00814   

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https://dejure.org/2020,50284
VG Ansbach, 28.05.2020 - AN 5 K 18.00814 (https://dejure.org/2020,50284)
VG Ansbach, Entscheidung vom 28.05.2020 - AN 5 K 18.00814 (https://dejure.org/2020,50284)
VG Ansbach, Entscheidung vom 28. Mai 2020 - AN 5 K 18.00814 (https://dejure.org/2020,50284)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    AufenthG §§ 27 Abs. 1, 28 Abs. 1 Nr. 3; AufenthG § 10 Abs. 3; AufenthG § 5
    Versagung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 28 Abs. 1 Nr. 3 AufenthG und § 25 Abs. 5 AufenthG wegen bestandskräftiger Ausweisung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 16.12.2008 - 1 C 37.07

    Anspruch, Asylantrag, Aufenthaltserlaubnis, Aufenthaltstitel; gesetzlicher

    Auszug aus VG Ansbach, 28.05.2020 - AN 5 K 18.00814
    Ein Anspruch aufgrund einer Ermessensvorschrift genügt dagegen auch dann nicht, wenn das Ermessen im Einzelfall "auf Null" reduziert ist (vgl. BVerwG, U.v. 16.12.2008 - 1 C 37/07 - juris Rn. 21 m.w.N.; BayVGH, B.v. 30.8.2018 - 10 C 18.1497 - juris Rn. 16 m.w.N.).
  • BVerwG, 27.06.2006 - 1 C 14.05

    Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen; Aufenthaltsbefugnis;

    Auszug aus VG Ansbach, 28.05.2020 - AN 5 K 18.00814
    Dabei begründet auch § 25 Abs. 5 Satz 2 AufenthG kein anderes Ergebnis: Zwar ist die Abschiebung des Klägers inzwischen seit längerem ausgesetzt, so dass nach dem Wortlaut die "Soll"-Regelung des § 25 Abs. 5 Satz 2 AufenthG greift, gemäß der Systematik der Norm ist § 25 Abs. 5 Satz 2 AufenthG aber an die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 25 Abs. 5 Satz 1 AufenthG geknüpft (vgl. BVerwG, U.v. 27.6.2006 - 1 C 14/05 - juris Rn. 22) und prägt somit das Ermessen der Behörde bezüglich des Absehens von den allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen nicht vor.
  • VGH Bayern, 30.08.2018 - 10 C 18.1497

    Kein Absehen vom Visumverfahren nach Geburt eines Kindes wegen des Fehlens einer

    Auszug aus VG Ansbach, 28.05.2020 - AN 5 K 18.00814
    Ein Anspruch aufgrund einer Ermessensvorschrift genügt dagegen auch dann nicht, wenn das Ermessen im Einzelfall "auf Null" reduziert ist (vgl. BVerwG, U.v. 16.12.2008 - 1 C 37/07 - juris Rn. 21 m.w.N.; BayVGH, B.v. 30.8.2018 - 10 C 18.1497 - juris Rn. 16 m.w.N.).
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